Tödliche Schüsse auf Ex-Freund in Köllerbach: Michaela R. will Tat nicht geplant haben
Heimtückisch soll die 58-jährige Bexbacherin Michaela R. am Abend des 7. Februar 2019 ihren früheren Lebensgefährten Patrick Schulz erschossen haben. Sie soll ihn angesprochen haben, als der 46-Jährige gerade seine krankengymnastische Praxis im Püttlinger Stadtteil Köllerbach schließen wollte. Dann trafen ihn laut Anklage vier Schüsse aus einer Pistole in den Oberkörper, als er sich umdrehte. Seit Freitag (26. Juli) steht Michaela R. vor Gericht.
Angeklagte weint vor Gericht
Das Opfer sei „arg- und wehrlos“ gewesen, heißt es in der zum Auftakt des Prozesses vor dem Saarbrücker Landgericht verlesenen Anklage. Der letzte Schuss habe gezielt das bereits am Boden liegende und von der Frau umgedrehte Opfer getroffen. Die tatverdächtige Ex-Freundin verfolgte die erste Sitzung weinend, ohne vom Tisch vor sich aufzuschauen. Laut Staatsanwaltschaft besaß sie die Waffe als Mitglied eines Schützenvereins legal. Bis zur Trennung 2012 seien die Angeklagte und das Opfer „geraume Zeit»“miteinander liiert gewesen.
Mutter will Schmerzensgeld
Nebenklagevertreter Pascal Bastuck, der die Mutter des Opfers vertritt, forderte für seine Mandantin bei einer Verurteilung der Angeklagten ein „angemessenes Schmerzensgeld“ – mindestens 3.000 Euro plus Zinsen. Zudem solle die Angeklagte verpflichtet werden, alle materiellen und immateriellen Schäden, die Folgen dieser Tat seien, zu ersetzen. Die Mutter leide seit dem Tod ihres Sohnes unter posttraumatischen Belastungsstörungen.
Tat nicht geplant?
Der Prozess wird nun am 12. August fortgesetzt. Dann will Verteidiger Marius Müller für seine Mandantin eine umfangreiche Einlassung abgeben. „Wir werden natürlich einräumen, dass sie eine Pistole dabei hatte und geschossen hat“, sagte er. Es sei jedoch „definitiv nicht der Fall“, dass seine Mandantin die Tat von Anfang an geplant, dem Ex-Lebensgefährten aufgelauert und „gnadenlos in den Rücken geschossen“ habe.
Die 58-Jährige lebe in der Justizvollzugsanstalt sehr zurückgezogen und habe mit anderen Inhaftierten nichts zu tun. „Was sie getan hat, bereut sie extrem„, sagte Müller. „Ihr ist bewusst, dass sie etwas ganz Schlimmes getan hat.“ Insgesamt sind in dem Verfahren vier Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 14. August fallen.
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Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– eigene Berichte