Besitz von Kinderpornografie: Anklage gegen ehemaligen Homburger Assistenzarzt

Ein Ex-Assistenzarzt der Uniklinik Homburg ist in einem zweiten Verfahren angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm den Besitz von Aufnahmen vor, die sexuellen Missbrauch an Kindern zeigen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Foto: BeckerBredel
Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Foto: BeckerBredel

Anklage gegen ehemaligen Homburger Assistenzarzt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat einen ehemaligen Assistenzarzt der Homburger Uniklinik wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Bei einer Durchsuchung seines Handys waren bei dem 41-Jährigen entsprechende Darstellungen gefunden worden, berichtete der „SR“ am Sonntagabend (5. Februar 2023).

Mann soll gegenüber Patientin übergriffig geworden sein

Die Polizei hatte sein Smartphone wegen Ermittlungen in einem anderen Verfahren beschlagnahmt. Darin wird ihm vorgeworfen, in der Notaufnahme eine junge Frau im Brustbereich angefasst zu haben, obwohl die Patientin lediglich über Bauschmerzen geklagt hatte. Der Arzt soll später per Messenger versucht haben, Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Die Ermittlungen in dem Fall laufen seit Mitte 2021.

Arzt entlassen

Der Anwalt des Arztes will laut Rundfunksender erreichen, dass die Anklage wegen des Besitzes von Abbildungen von sexuellem Missbrauch an Kindern nicht zugelassen wird. Im Zwischenverfahren soll es eine umfangreiche Stellungnahme geben, kündigte der Verteidiger an. Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Entscheidung, ob die Anklage im Fall des sexuellen Übergriffs auf die Patientin zugelassen wird, steht auch noch aus. Das Uni-Klinikum hatte den Arzt nach Bekanntwerden der Vorwürfe gefeuert.

Zum Begriff „Kinderpornografie“

Menschen verstehen unter dem Begriff „Pornografie“ Videos, die Sex zeigen, der normalerweise auf freiwilliger Basis geschieht. Herstellung und Kauf sind erlaubt. Anders ist es bei „Kinderpornografie“: In den Videos und auf den Fotos gibt es niemals freiwilligen Sex zu sehen, sondern körperliche und seelische Gewalt an Kindern. Herstellung, Verbreitung und Besitz sind illegal. Der Begriff „Kinderpornografie“ gilt unter Fachleuten als verharmlosend.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte
– Deutschlandfunk: „Kinderpornographie“ – kein Porno, sondern Missbrauch