Party- und Feuerwerksverbot: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester im Saarland
Zum zweiten Mal in Folge wird Silvester anders ausfallen als üblich. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Bürger:innen erneut auf größere Partys und privates Feuerwerk verzichten. Was 2021 im Saarland gilt, haben wir hier zusammengefasst.
Keine großen Partys erlaubt
Seit Dienstag gelten für Geimpfte und Genesene wieder Kontaktbeschränkungen. Höchstens zehn Personen dürfen im privaten Rahmen (also zum Beispiel in Wohnungen oder in Gärten) zusammenkommen. Damit müssen große Silvesterpartys auch in diesem Jahr ausfallen. Von der Zehn-Personen-Regel sind Kinder unter 14 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ausgenommen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt sowie zwei Menschen aus einem anderen Hausstand treffen. Discos und Clubs müssen weiter geschlossen bleiben, Tanzveranstaltungen sind ebenfalls verboten.
Verkaufsverbot von Feuerwerk und Böllern
Bund und Länder hatten sich Anfang des Monats auf ein Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk geeinigt. Dadurch soll vermieden werden, dass Unfälle geschehen und die Notaufnahmen mehr belastet werden.
Spezielle Regeln in Saarbrücken und Saarlouis
Die Städte Saarbrücken und Saarlouis gehen noch ein paar Schritte weiter. Hier dürfen an einigen Orten keine Feuerwerke gezündet werden. Auch gelten Alkoholverbote.
Feuerwerks- und Alkoholverbot in Saarbrücken
- St. Johanner Markt
- Alte Brücke und Schlossmauer
- Nauwieser Viertel im Bereich der Nauwieser Straße 22 bis zur Kreuzung Rotenbergstraße und von der Cecilienstraße 22 bis zur Kreuzung Nauwieser Straße
Alkoholverbot in Saarlouis
In Saarlouis ist von Silvester, 18.00 Uhr, bis Neujahr, 02.00 Uhr, der Konsum von Alkohol an diesen Orten verboten:
- Silberherzstraße
- Weißkreuzstraße, einschließlich zugehöriger Innenhöfe
- Bierstraße
- Alte-Brauerei-Straße
- Sonnenstraße, ab Einmündung Weißkreuzstraße in Richtung Alte-Brauerei-Straße
- Karcherstraße, Teilstück von Einmündung Alte-Brauerei-Straße bis Einmündung Weißkreuzstraße
Drohende Omikron-Welle
Grund für die Verschärfung der Maßnahmen ist die drohende Welle an Neuinfektionen wegen der Corona-Variante Omikron. Sie gilt nach bisherigen Erkenntnissen als deutlich ansteckender. Die Bundesregierung will das nächste Mal am 7. Januar mit den Ministerpräsident:innen über die Lage beraten.
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Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 23.12.2021
– Mitteilung der Stadt Saarbrücken, 23.12.2021
– Allgemeinverfügung der Stadt Saarlouis, 17.12.2021
– eigene Berichte