Opfer von Missbrauchsskandal an der Uniklinik Homburg sollen entschädigt werden

Für die Opfer des mutmaßlichen Missbrauchsskandals an der Uniklinik in Homburg soll es eine Entschädigung geben. Ein Fonds soll für die Patient:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie jedoch nicht eingerichtet werden.
Ein Assistenzarzt soll an der Homburger Uniklinik mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Foto: BeckerBredel
Ein Assistenzarzt soll an der Homburger Uniklinik mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Foto: BeckerBredel
Ein Assistenzarzt soll an der Homburger Uniklinik mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Foto: BeckerBredel
Ein Assistenzarzt soll an der Homburger Uniklinik mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Foto: BeckerBredel

Die Opfer des verstorbenen Assistenzarztes, der am Universitätsklinikum mehrere Kinder bei Untersuchungen missbraucht haben soll, sollen für das Geschehene eine finanzielle Wiedergutmachung erhalten. Das berichtet SZ und SR übereinstimmend.

Klassischer Opferfonds könne nicht eingerichtet werden

Wie Regierungssprecher Alexander Zeyer betonte, gehöre die Umsetzung einer Entschädigung zu den Aufgaben der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die der Aufsichtsrat in Homburg eingesetzt hatte. Allerdings könne es laut Zeyer keinen klassischen Fonds zur Entschädigung geben. Der Grund: Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurde nach dessen Tod eingestellt. Daher konnten weder konkrete Straftaten noch Opfer festgestellt werden. Laut SZ solle die Kommission nun auch Opfer finden, die bislang noch unbemerkt geblieben sind.

Wie der CDU-Abgeordnete Herrmann-Josef Scharf im Untersuchungsausschuss betonte sei eine Wiedergutmachung dennoch notwendig, da viele der Betroffenen bis heute unter dem Missbrauch litten. So verweigerten die Kinder etwa bis heute Arztbesuche.

Genaue Vorfälle und Opfer weiter unklar

Was genau damals passierte ist allerdings nach wie vor unklar. Der Vorwurf lautet, der Assistenzarzt habe Minderjährige in der Spezialambulanz ohne Anlass körperlich untersucht, um sexuelle Neigungen zu befriedigen. Die Ermittlungen jedoch gestalteten sich schwierig. Im Juni 2016 – anderthalb Jahre nach der Anzeige – verstarb der Mediziner. Als Beweise blieben nur noch die Patientenakten, in denen der Arzt die Untersuchungen selbst dokumentiert hatte.

Klinikleiter habe Vertuschung angewiesen

Das Klinikum setzte derweil alles daran, die Vorfälle geheim zu halten. Wie aus der Vernehmung einer Justiziarin des UKS am Dienstag (1. Juni 2021) hervorging, lag dies vor allem im Interesse des ehemaligen Klinikleiters. Dieser habe sie beauftragt, auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken.

Die Eltern der betroffenen Kinder sollten nicht informiert werden. Das ist in Ausnahmefällen – wenn medizinisch-therapeutische Gründe vorliegen – sogar gesetzlich erlaubt. Diese Gründe gab der Klinikchef selbst vor: Die Kinder könnten nachträglich viktimisiert werden. Laut der Juristiziarin sei ihr damals nicht klar gewesen, dass der Leiter befangen sein könnte, da sein Ansehen und das seiner Klinik auf dem Spiel stand.

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Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung