Änderungen geplant

Rentenalter soll steigen: Was die Bundesregierung mit der Rentenreform plant

Mit einer Rentenreform plant die Bundesregierung das Rentenalter in Deutschland künftig anzuheben. Auch für Menschen mit 35 oder 45 Arbeitsjahren könnte sich künftig etwas ändern. Was genau geplant ist und worauf sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen müssen:

Timo Holl

SOL.DE-Redaktion

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Rentenalter soll steigen: Was die Bundesregierung mit der Rentenreform plant
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Das Rentenalter in Deutschland soll künftig steigen. Symbolfoto: Frank Rumpenhorst/dpa-Bildfunk

Rentenalter in Deutschland könnte durch Rentenreform ansteigen

Das Rentenalter in Deutschland könnte künftig weiter steigen. So will die Bundesregierung die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels reformieren. Grundlage für die geplante Rentenreform sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Diese sehen neben einer längeren Lebensarbeitszeit unter anderem auch die Abschaffung einer abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor. Was die geplante Rentenreform für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bedeuten könnte und wann die neuen Regelungen in Kraft treten sollen, haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst.

Rentenalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden

Die Rente mit 67 Jahren soll in Deutschland künftig nicht mehr die letzte Stufe sein. Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission soll sich das gesetzliche Rentenalter ab dem Jahr 2031 an der Lebenserwartung orientieren. Dabei sollen die zusätzlichen Lebensjahre im Verhältnis von zwei zu eins auf das Erwerbsleben und den Ruhestand aufgeteilt werden. Steigt die Lebenserwartung beispielsweise um ein Jahr, dann würden acht Monate davon auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf eine längere Rentenphase entfallen.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet das praktisch, dass sie künftig länger arbeiten gehen sollen, wenn die Lebenserwartung steigt. Aktuellen Berechnungen zufolge könnte sich das Rentenalter dadurch bereits ab dem Jahr 2031 von 67 auf 67,5 Jahre erhöhen. Damit ist die Anhebung zunächst vergleichsweise gering. Die Rentenreform sieht allerdings eine dauerhafte Anpassung vor. Sollte die Lebenserwartung in der Zukunft stärker steigen, würde sich auch das Rentenalter deutlich weiter nach hinten verschieben.

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Was passiert mit der Rente nach 45 Versicherungsjahren?

Neben der Erhöhung des Rentenalters sehen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission auch die Abschaffung einer abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor. Bislang können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, unter bestimmten Voraussetzungen vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Möglichkeit soll es nach Empfehlung der Rentenkommission so nicht mehr geben. Stattdessen soll eine besondere Schutzregelung für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kommen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ihren Beruf kurz vor dem regulären Rentenalter nicht mehr ausüben können.

Was passiert mit der Frührente nach 35 Versicherungsjahren?

Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren können bislang grundsätzlich ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Dafür müssen sie dauerhafte Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, den man vor der maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Nach den Plänen der Alterssicherungskommission soll das frühestmögliche Rentenalter zunächst von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. In der Zukunft soll diese Altersgrenze dann weiter entsprechend der allgemeinen Regelaltersgrenze steigen.

Wann soll die geplante Rentenreform in Kraft treten?

Auch wenn sich die Bundesregierung grundsätzlich darauf geeinigt hat, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umzusetzen, befinden sich die CDU und die SPD noch in Verhandlungen über die konkreten Änderungen. Wann die Rentenreform umgesetzt wird und die Regeländerungen in Kraft treten, ist bislang noch nicht geklärt. Nach den Plänen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll die Reform noch 2026 ins Bundeskabinett gebracht werden. Im ersten Quartal 2027 soll der Bundestag dann darüber entscheiden. Bis das Gesetz beschlossen ist, gilt noch das bisherige Rentenrecht in Deutschland.

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