Angeklagte im Fall Gregorius auf freien Fuß gesetzt
Die beiden Männer, die vor 30 Jahren den verschwundenen Peter Gregorius aus Völklingen ermordet haben sollen, sind auf freiem Fuß. Das Landgericht hat die Haftbefehle unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Das berichtet der SR.
Haftbefehle nicht länger verhältnismäßig
Das Gericht erklärte, dass die Haftbefehle nicht länger verhältnismäßig seien. Eine Fortdauer der Untersuchungshaft sei nicht mehr zu rechtfertigen. Der dringende Tatverdacht bestehe jedoch weiter. Daher seien die Haftbefehle nicht aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht. Angesichts der Schwere des Vorwurfs sei die U-Haft weiter angemessen.
Schädelfund in Lothringen
Eine Expertin hatte zuvor erklärt, dass es sich bei einem Schädel, der in einem Waldstück bei Dabo in Lothringen gefunden wurde, wahrscheinlich um den von Gregorius handele. Schädelform sowie gewisse Abstände stimmten überein. Laut Anklage soll der damals 29-Jährige jedoch bei Wadgassen ermordet worden sein. Trotz großer Suchaktion konnten in dem dortigen Waldstück jedoch keine sterblichen Überreste gefunden werden.
Angeklagte sollen mit Mord geprahlt haben
Die Polizei hatte die beiden Angeklagten und einen weiteren Mann im August 2020 festgenommen. Zeug:innen hatten zuvor berichtet, dass sie teilweise mit dem Mord geprahlt hatten. Der dritte Tatverdächtige hatte sich Anfang des Jahres im Gefängnis das Leben genommen. In einem Brief erhob auch er schwere Vorwürfe gegen seine mutmaßlichen Komplizen.
Bisherige Artikel zum Mord an Peter Gregorius:
Verwendete Quellen:
– SR
– Eigene Artikel