Landgericht Saarbrücken verhängt lebenslange Haftstrafen im Gregorius-Fall

Im Gregorius-Prozess sind die beiden Angeklagten Ralf W. und Axel K. vor dem Landgericht Saarbrücken zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten für den Tod des vor 30 Jahren verschwundenen Peter Gregorius aus Völklingen verantwortlich sind.
Einer der Angeklagten im Landgericht. Die Leiche von Peter Gregorius konnte nie gefunden werden. Archivfoto: BeckerBredel
Einer der Angeklagten im Landgericht. Die Leiche von Peter Gregorius konnte nie gefunden werden. Archivfoto: BeckerBredel

Landgericht Saarbrücken verhängt lebenslange Haftstrafen im Gregorius-Fall

Das Landgericht Saarbrücken hat die beiden Angeklagten im Gregorius-Prozess, Ralf W. und Axel K., wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten für den Tod des seit 30 Jahren verschwundenen Peter Gregorius aus Völklingen verantwortlich sind. Ralf W. und Axel K sollen Gregorius demnach im September 1991 unter einem Vorwand in ein Waldstück bei Wadgassen gelockt und anschließend getötet haben.

Mordprozess ohne Leiche

Die Leiche von Peter Gregorius wurde dort allerdings nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage hauptsächlich auf Zeugenaussagen aus dem Umfeld von Ralf W., der immer wieder von der Tat erzählt haben soll. Laut Ansicht der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte mit seinen Erzählungen sein Gewissen erleichtern wollen. Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass Ralf W. ein Aufschneider sei, der sich lediglich habe mit der Tat brüsten wollen. Die Angeklagten selbst äußerten sich im Prozess nicht zur Tat. Das Gericht folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Bisherige Artikel zum Mord an Peter Gregorius:

Angeklagte auf freien Fuß gesetzt
Anklage nach mutmaßlicher Tötung

Verwendete Quellen:
– Berichte von „SZ“ und „SR“